Bisherige Konzepte und Beschlüsse der Stadt Gelsenkirchen zum Thema Klimaschutz und Klimaanapassung

Mit dem Integrierten Klimaschutzkonzept 2020 setzte sich die Stadt Gelsenkirchen zum Ziel, bis zum Jahr 2020 die CO2-Emissionen der Stadt gegenüber 2007 um 25 % zu senken.

Das ganze Konzept gibt es hier zum Download: Integriertes Klimaschutzkonzept 2020

Umgesetzt wurde das Konzept über drei Maßnahmenprogramme:

Um den Klimawandelauswirkungen wie Starkregen, Hitzewellen und Dürreperioden entschlossen zu begegnen, hat die Stadt Gelsenkirchen 2012 ein Konzept mit Handlungsstrategien und einem Maßnahmenkatalog erarbeitet, die dabei helfen , mögliche Auswirkungen des Klimawandels auf das Stadtklima Gelsenkirchens abzumildern bzw. sich an diese Auswirkungen bestmöglich anzupassen.

Das ganze Konzept gibt es hier zum Download: Klimaanpassungskonzept

Aufgrund des hohen CO2-Einsparpotenzials in der Beheizung von Gebäuden wurde 2014 von der Stadt ein Integrierters Wärmenutzungskonzept in Auftrag gegeben, das sich mit bisher nicht über Fernwärme versorgten Wohn- und Gewerbegebieten sowie mit Abwärmepotentialen im Stadtgebiet beschäftigt.

Das ganze Konzept gibt es hier zum Download: Integriertes Wärmenutzungskonzept

Für dieses Gewerbegebiet, das stellvertretend für typische Gewerbegebiete der 1970er Jahre auf ehemaligen Kohle- und Stahlstandorten stehen kann, wurde 2014 ein eigenes Klimateilkonzept erstellt, um Maßnahmen und Synergien für die Betriebe vor Ort zu identifizieren.

Das ganze Konzept gibt es hier zum Download: Teilkonzept Gewerbegebiet Emscherstraße Ost-West

Um mit gutem Beispiel voranzugehen, hat die Stadt darüber hinaus in 2915 ein Teilkonzept für die Gebäude in städtischem Besitz erstellt, das für die Gebäude entsprechende Möglichkeiten zur Energieeinsparung und Emissionsreduktion untersucht.

Das ganze Konzept gibt es hier zum Download: Teilkonzept Kommunale Liegenschaften

Mit diesem 2016 erstellten Klimaschutzteilkonzept wurden Maßnahmen für einen energieeffizienten Betrieb des Rechenzentrums der gkd-el und für die Informationstechnologie in der Stadtverwaltung erarbeitet, um den Stromverbrauch im Vergleich zum Durchschnitt der letzten drei Jahre deutlich zu mindern.

Weitere Informationen finden sich hier: Green IT - Energieeffizientes Rechenzentrum gkd-elGreen IT - Energieeffizientes Rechenzentrum gkd-el

2018 wurde mit dem Green City Plan ein Konzept zur Verbesserung der Luftqualität aufgelegt, aus dem unter anderem zwei Pilotprojekte hervorgingen, durch die die Verkehrslenkung im Bereich der Kurt-Schumacher-Straße verbessert und zum anderen ein intelligentes App-basiertes System zur Parkplatzsuche im öffentlichen Raum in Buer entwickelt werden sollte.

Das ganze Konzept gibt es zum Download hier: Green City Plan 

Mit großer Mehrheit hat der Rat der Stadt Gelsenkirchen 2019 angesichts der weltweit ungenügenden Bemühungen zur Bekmäpfung des Klimawandels den Klimanotstand für die Stadt ausgerufen. Damit wird Klimaschutz zu einem prioritären Handlungsfeld erhoben und in Zukunft werden alle Entscheidungen mit möglichen Klimafolgen einer Folgeneinschätzung bezüglich des Klimaschutzes unterzogen und auf klimafreundliche Alternativen geprüft (z.B. in Form eines Nachhaltigkeitschecks).

Die entsprechende Beschlussvorlage mit weiteren Informationen gibt es hier: Beschlussvorlage Klimanotstand

Mit dem 2019 erstellten Räumlichen Strukturkonzept (RSK) liegt ein informelles Planungsinstrument vor, das Strategien und Zielvorgaben aus verschiedenen Bereichen enthält. Es bündelt verschiedene Fachkonzepte und umfasst die Themen Siedlungsstruktur, Wohnen, Freiraum, Umwelt und Klima, Verkehr, Wirtschaft, Freizeit und Baukultur.

Das ganze Konzept gibt es hier zum Download: Räumliches Strukturkonzept

Klimaschutz und Mobilität gehen Hand in Hand. Mit der Erstellung des Klimakonzeptes 2030/2050 startete gleichzeitig die Entwicklung des aktuellen Masterplans Mobilität. Aufgrund der herausragenden Bedeutung und Komplexität der Mobilität für den Klimaschutz, wird dieses Zusammenspiel gesondert im Masterplan Mobilität betrachtet werden. Die Fertigstellung wird voraussichtlich in 2021 erfolgen.

Weitere Infos dazu finden sich hier: Masterplan Mobilität

Das Klimakonzept 2030-2050 entwickelt Handlungsempfehlungen bis 2030 unter Beachtung der Klimaschutzziele des Bundes und bis 2050 unter Beachtung des Pariser Klimaschutzabkommens (das eine Begrenzung der Erwärmung auf unter 2°C, idealerweise auf maximal 1,5°C vorsieht). Dabei bezieht das Konzept sowohl Klimaschutz als auch Klimaanpassung mit ein. Es wird voraussichtlich 2023 fertiggestellt und vom Stadtrat verabschiedet werden.

Weitere Informationen dazu gibt es hier und hier.

Regionale Konzepte zum Klimaschutz

Um die Kommunen des Regionalverbandes Ruhr (RVR) bei Ihren Anstrengungen im Klimaschutz zu unterstützen wurde 2016 in enger Abstimmung ein Regionales Klimaschutzkonzept entwickelt. Es soll dabei helfen, die selbst gesetzten Klimaschutzziele doch noch zu erreichen. Diese sahen bis 2020 eine Minderung der THG-Emissionen um 25 Prozent, bis 2050 um 80 Prozent vor. 

Das ganze Konzept gibt es hier zum Download: Regionales Klimaschutzkonzept RVR

Über das von der Mercator Stiftung geförderte Rahmenprogramm "Energiewende Ruhr" wurde 2017 ein Beitrag zur Gestaltung der Energiewende im Ruhrgebiet und der Entwicklung eienr Energie-Roadmap entwickelt.

Den Beitrag gibt es hier zum Download: Energiewende Ruhr 2017

Die Kommunen der Emscherregion, die Emschergenossenschaft und das Land NRW haben sich 2014 mit der Unterzeichnung der Zukunftsinitiative "Wasser in der Stadt von morgen" zu einem gemeinsamen Engagement für eine zukunftsfähige und nachhaltige Stadtentwicklung in der Region bekannt, die den Anforderungen des demographischen Wandels und der Klimawandelanpassung entspricht. Im aktuellen Maßnahmenplan 2020+ setzen die Fachexperten der Kommunalverwaltungen die Leitlinien und Strategien für die weitere Entwicklung, z.B. in Bezug auf Dachbegrünung, Entsiegelung und Wassersensibilität.

Pariser Übereinkommen

Das Übereinkommen von Paris ist die erste umfassende und rechtsverbindliche weltweite Klimaschutzvereinbarung und wurde im Dezember 2015 auf der Pariser Klimakonferenz (COP21) geschlossen.

Zu den fast 190 Vertragsparteien des Pariser Übereinkommens zählen auch die EU und ihre Mitgliedstaaten. Die EU hat das Übereinkommen am 5. Oktober 2016 formell ratifiziert. Somit konnte es am 4. November 2016 in Kraft treten.

Die Staaten einigten sich u.a. auf

  • ein langfristiges Ziel, den Anstieg der weltweiten Durchschnittstemperatur auf deutlich unter 2°C gegenüber vorindustriellen Werten zu begrenzen;
  • das Ziel, den Anstieg auf 1,5°C zu begrenzen, da dies die Risiken und Folgen des Klimawandels deutlich vermindern würde

Die deutschsprachige Fassung des Übereinkommens kann hier gelesen werden: Pariser Übereinkommen 2015

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